• AGB

    Diese AGB können jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem von jeder der Radlabor-Websites erreichbaren Link „AGB“ aufgerufen, ausgedruckt sowie heruntergeladen bzw. gespeichert werden.

    Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Widerrufsrecht in Abschnitt 3.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Radlabor GmbH

    1 Allgemeines

    (1) Den gesamten Geschäftsbeziehungen mit Kunden der Radlabor GmbH liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Diese werden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

    (2) Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden als Verbraucher (Auftraggeber) und der Radlabor GmbH, unabhängig davon, ob der Kunde eine Dienstleistung (Trainingsberatung, Leistungsdiagnostik, Biomechanik) oder ein Hardware-Produkt aus dem Shop der Radlabor GmbH kauft.

    (3) Darüber hinaus regeln diese AGB die Nutzung des Online-Dienstes Test & TrainingsManager, für den eine Registrierungspflicht bei Buchung einer Dienstleistung der Radlabor GmbH besteht.

    (4) Der Nutzer schließt den Vertrag mit der Radlabor GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 5c, 79100 Freiburg. Weitere Kontaktdaten können der Homepage der Radlabor GmbH (www.radlabor.de) entnommen werden.

    2 Geltungsbereich/Gegenstand

    2.1 Dienstleistungen

    (1) Diese AGB gelten für Verträge und Maßnahmen der Radlabor GmbH deren Gegenstand die Beratung, Erteilung von Auskünften, Empfehlung und/oder Durchführung praktischer Vorhaben im Bereich Sport und Gesundheit ist. Hierbei entspricht die Leistung der Radlabor GmbH einer Dienstleistung.

    (2) Im Einzelnen sind das z.B. folgende Bereiche: Durchführung leistungsdiagnostischer Tests und Analysen, Durchführung biomechanischer Tests und Analysen, Trainingsberatung, Coaching, Personaltraining, Organisation und Durchführung von Kursen, Seminaren, Camps, Sportprogrammen und Demonstrationen im Bereich Sport und Gesundheit, Gesundheitscoaching und Gesundheitsmanagement, Vermietung von Sportausrüstung, mechanische Einstellung und technische Optimierung von Fahrrädern und Fahrradkomponenten.

    (3) Die Wahrnehmung leistungsdiagnostischer und biomechanischer Tests, ebenso die Trainingsbetreuung sehen eine Registrierungspflicht im Test & TrainingsManager (TTM), der Online-Datenbank der Radlabor GmbH, vor. Bitte lesen Sie hierzu die weiteren Bestimmungen unten. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Datenschutzbestimmungen, die Sie auf unserer Homepage (www.radlabor.de) finden.

    2.2 Online-Dienst: Test & TrainingsManager

    (1) Vertragsgegenstand für die Nutzung des Test & TrainingsManager (TTM) ist die Erbringung einer Online-Dienstleistung mit unterschiedlichen Anwendungen. Bei diesen Anwendungen geht es insbesondere um die Bereitstellung von so genannten Profilen und vergleichbaren Funktionen zum Einstellen von personenbezogenen Daten und Inhalten (z. B. Adressaten, Fragebogendaten, Testergebnisse, Trainingsprogramme, Trainingsübungen, Trainingstagebuch, Texte, Bilder, Grafiken) sowohl durch den Kunden (hier Nutzer) als auch durch die Radlabor GmbH zum Zweck der Gewährleistung einer optimalen Durchführung von Test- und/oder Beratungsdienstleistungen im Sport- und Gesundheitsbereich. Darüber hinaus stellt die Radlabor GmbH allgemeine, d.h. nicht personenbezogene Informationen zu Themen aus dem Sport- und Gesundheitsbereich zur Verfügung. Ebenso informiert die Radlabor GmbH den TTM-Nutzer über Produkte aus dem Angebot der Radlabor GmbH oder aus dem Angebot der Vertragspartner der Radlabor GmbH.

    (2) Mit der erfolgreich abgeschlossenen Anmeldung unter Angaben der Registrierungsangaben kommt der Vertrag über die Nutzung des TTM zwischen dem Kunden (Profilinhaber) und der Radlabor GmbH als Betreiber des Dienstes zustande.

    (3) Die Wahrnehmung leistungsdiagnostischer und biomechanischer Tests, ebenso die Trainingsbetreuung sehen eine Registrierungspflicht im TTM vor. Der Anspruch auf Nutzung des Dienstes und der Anwendungen besteht nur im Rahmen der kostenpflichtigen Buchung einer Dienstleistung der Radlabor GmbH. Mit der Leistungserfüllung durch die Radlabor GmbH im Rahmen des Dienstleistungsvertrages erlischt dieser Anspruch. Danach ist die Radlabor GmbH berechtigt, das Profil jederzeit zu löschen. Ferner ist die Radlabor GmbH zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Ankündigung berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied gegen anwendbares Recht oder gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

    (4) Der Anspruch auf Nutzung des Dienstes und der Anwendungen besteht nur im Rahmen des aktuellen Standes der Technik. In diesem Zusammenhang kann es bisweilen auch erforderlich sein, Leistungen innerhalb des Dienstes temporär zu beschränken - etwa im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit des Dienstes, die Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen im Interesse einer ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen. Dabei wird die Radlabor GmbH die berechtigten Interessen der Kunden berücksichtigen und z.B. geplante Wartungsarbeiten am Dienst vorab ankündigen. Der Auftragnehmer kann nach freiem Ermessen festlegen, welche Dienste in welchem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Einschränkungen, Erweiterungen und andere Änderungen dieser Dienste durch die Radlabor GmbH sind jederzeit zulässig und unterliegen ebenfalls den AGB.

    (5) Die AGB gelten für sämtliche Inhalte, Funktionen und sonstige Dienstleistungen, welche die Radlabor GmbH für den TTM zur Verfügung stellt. Für bestimmte Anwendungen können mit dem Nutzer gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen vereinbart werden. Die Radlabor GmbH wird den Nutzern rechtzeitig vor der Nutzung einer solchen Anwendung auf im Einzelfall bestehende Zusatzbedingungen hinweisen.

    (6) Die Nutzung bestimmter Anwendungen innerhalb des Dienstes - insbesondere derjenigen, die das Akzeptieren von Zusatzbedingungen oder eine gesonderte Zustimmung voraussetzen - kann auf bestimmte Nutzer und/oder Nutzergruppen beschränkt sein.

    (7) Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer darf keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwenden. Die Radlabor GmbH kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein auf der Online-Datenbank angemeldeter Nutzer tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Nutzer vorgibt zu sein. Die Radlabor GmbH leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Nutzers. Jeder Nutzer hat sich daher ggf. selbst von der Identität eines anderen Nutzers zu überzeugen.

    (8) Der Nutzer des TTM versichert, dass er alleiniger Inhaber der betroffenen Urheber- und Nutzungsrechte an den von ihm geschaffenen und/oder übermittelten Materialien ist. Der Nutzer räumt der Radlabor GmbH den zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten Anspruch auf Nutzung der übermittelten Materialien im Rahmen der Datenschutzbestimmungen ein. Die Radlabor GmbH ist berechtigt, die betroffenen Rechte an Dritte zu übertragen.

    (9) Der Nutzer verpflichtet sich, den Dienst nicht für Zwecke oder in einer Art zu verwenden, die gesetzeswidrig oder durch diese AGB oder andere Hinweise im Rahmen des TTM untersagt sind. Das Mitglied verpflichtet sich, den Zugang zu dem Dienst gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen.

    (10) Die Radlabor GmbH weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Nutzerdaten (Login und Passwort) nicht weitergegeben werden dürfen. Der Nutzer haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung seiner Nutzerdaten und die damit verbundene Nutzung des Dienstes, soweit es sein Verschulden trifft. Soweit dem Nutzer bekannt wird, dass seine Nutzerdaten dritten Personen zugänglich geworden sein könnten, ist er verpflichtet, das Passwort zu ändern. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich die Radlabor GmbH per E-Mail zu benachrichtigen.

    2.3 Überlassung von Sachen, Kauf von Waren

    Diese AGB gelten außerdem für Verträge und Maßnahmen der Radlabor GmbH, die eine Überlassung von Sachen zum dauerhaften Gebrauch als Mietsache oder den Kauf von Waren als Gegenstand haben.

    3 Widerrufsrecht

    Für den Auftraggeber als Verbraucher gilt das unter den Punkten 3.1, 3.2 und 3.3 formulierte Widerrufsrecht.

    3.1 Widerrufsrecht

    (1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und bei Dienstleistungen als Leistung nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.

    (2) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache, soweit die Leistungen in der Überlassung von Sachen bestehen. Der Widerruf ist zu richten an: Radlabor GmbH, Schwarzwaldstr. 175, 79117 Freiburg, Fax: +49 (0) 761 45876059, E-Mail: info(at)radlabor.de.

    3.2 Widerrufsfolgen

    (1) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.

    (2) Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

    (3) Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

    (4) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

    3.3 Besondere Hinweise

    (1) Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

    4 Preise & Zahlung

    (1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung/Bestellung auf der Homepage der Radlabor GmbH angegebenen Preise, ansonsten der in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebene Preis.

    (2) Sämtliche Zahlungen sind, sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, sofort nach Leistungserbringung seitens der Radlabor GmbH ohne Abzug fällig. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

    (3) Davon ausgenommen ist für die Erbringung der Trainingsberatung als Dienstleistung die Zahlung mit Beginn des laufenden Trainingsmonats fällig (je nach vereinbartem Trainingsbeginn zum 1. oder 15. eines Kalendermonats), da die Radlabor GmbH zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Leistungserfüllung begonnen hat.

    5 Vertragsabschluss

    (1) Durch Anklicken des Knopfes "Buchungsanfrage versenden" gibt der Kunde gegenüber der Radlabor GmbH eine verbindliche Bestellung der im Buchungstool von ihm ausgewählten Produkte ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt per Email nach dem Absenden der Buchung. Der Kaufvertrag kommt beim Kauf einer Dienstleistung mit dem Versand unserer Bestätigung oder beim Kauf einer Ware mit der Lieferung der Waren zustande.

    6 Lieferung & Leistung

    (1) Die mit Buchung von Testdienstleistungen durch den Kunden angegebenen Termine bedürfen der Bestätigung durch die Radlabor GmbH. Die Radlabor GmbH behält sich vor, ggf. einen anderen, für sie und für den Kunden zumutbaren Termin innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Buchung für die Leistungserbringung festzulegen.

    (2) Der Beginn der Trainingsberatung erfolgt je nach vom Kunden gewünschtem Starttermin zum 1. oder 15. eines Kalendermonats, frühestens jedoch fünf Tage nach der Buchung durch den Kunden.

    (3) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Radlabor GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden als Vertragspartners voraus. Im Falle der Buchung einer Test- oder Trainingsdienstleistung gehören hierzu die Registrierung im Online-Dienst Test & TrainingsManager mit Angabe der Registrierungs- und Pflichtangaben, Bestätigung der Buchung und ggf. des Test-Termins, das vollständige Ausfüllung des Gesundheitsfragebogens, ggf. das Ausfüllen weiterer Fragebögen, auf deren Basis die Erbringung der Dienstleistung erfolgt, mindestens 72 Std. vor dem vereinbarten Termin (Fragebogen „Leistung“ bei Test-Dienstleistung, Fragebogen „Training“ bei Trainings-Dienstleistung, Fragebogen „Sitzposition“ und ggf. „Körper“ bei Biomechanik-Dienstleistung).

    (4) Im Falle des Kaufs einer Sache gehören zu den Verpflichtungen des Kunden ggf. die schriftliche Übermittlung der notwendigen Angaben zur näheren Spezifizierung der Sache (z.B. Angaben zu Fahrrad- oder Körpermaßen bei der Bestellung von Fahrradteilen oder Bekleidung.)

    7 Stornierung

    Der Kunde hat die Möglichkeit, den Auftrag zu stornieren. Die Terminabsage muss mindestens 48 Stunden vorher erfolgen. Die Radlabor GmbH behält sich bei einer kurzfristigen Absage (Zeitraum zwischen Absage und Termin weniger als 48 Stunden) 50% des Preises zu berechnen.

    8 Datenschutz

    (1) Die Radlabor GmbH ist sich darüber im Klaren, dass ihren Kunden ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die die Kunden an die Radlabor GmbH übermitteln, äußerst wichtig ist. Die Radlabor GmbH beachtet daher die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (deutsche Datenschutzgesetze, europäische Datenschutzrichtlinien). Die Radlabor GmbH wird die personenbezogenen Daten der Nutzer nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst wie zur Kenntnis bringen. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten der Nutzer sind in den Datenschutzbestimmungen der Radlabor GmbH geregelt, die auf der Radlabor-Homepage eingesehen, heruntergeladen und gedruckt werden können.

    9 Gesundheitsbeurteilung und gesundheitliche Eignung

    (1) Die von der Radlabor GmbH durchgeführten Tests oder empfohlenen Trainingsprogramme erfordern zum Teil maximalen körperlichen Einsatz und können daher körperlich stark belastend sein. Die Teilnahme an Tests oder die Durchführung von Trainingsprogrammen oder –übungen erfolgt in jedem Fall freiwillig und auf eigene Gefahr. Voraussetzung für die Teilnahme an Test- und Trainingsmaßnahmen ist insofern die gesundheitliche und körperliche Eignung für diese Maßnahmen.

    (2) Die Beratung durch die Radlabor GmbH im Rahmen der Durchführung von Tests und Trainingsbetreuung erfolgt auf der Basis des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik jeweils durch qualifizierte und verantwortungsvolle Berater. Sie ist trotz allem keine medizinische Beratung und kann ärztlichen Rat in keinem Fall ersetzen. Insbesondere ist dem Nutzer bewusst, dass die Beratung und die dafür erforderliche Kommunikation ggf. nur über das Internet erfolgt und dabei die individuellen gesundheitlichen und psychischen Besonderheiten eines Nutzers nicht vollständig offen gelegt bzw. beurteilt werden können. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die von einem Nutzer selbst zur Verfügung gestellten Informationen seinen individuellen Gesundheitszustand regelmäßig nicht umfassend wiedergeben.

    (3) Die im Test & TrainingsManager hinterlegten Fragebögen stellen für den Nutzer eine Hilfe dar, seinen Gesundheitszustand selbst zu beurteilen. Darüber hinaus liefern die Antworten auf die dort hinterlegten, standardisierten Fragen der Radlabor GmbH die Möglichkeit einer Einschätzung der gesundheitlichen Eignung. Auch dies ersetzt keine ärztliche Einschätzung. Auf die Notwendigkeit der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen wird an dieser Stelle hingewiesen.

    (4) Der Nutzer ist ggf. verpflichtet, einen Arzt aufzusuchen und medizinischen Rat einzuholen, um die individuelle gesundheitliche Eignung für die durch die Radlabor GmbH durchzuführenden Tests und für die von der Radlabor GmbH für ihn ausgearbeiteten Trainingsprogramme und -übungen auf der Grundlage einer persönlichen medizinischen Untersuchung feststellen zu lassen.

    (5) Der Nutzer ist verpflichtet, einen Arzt aufzusuchen und medizinischen Rat einzuholen, sobald Anzeichen negativer gesundheitlicher Auswirkungen des von der Radlabor GmbH für ihn erarbeiteten Trainingsprogramms zu erkennen sind.

    10 Haftungsbeschränkung & Gewährleistung

    10.1 Haftungsbeschränkung für Test- und Trainingsmaßnahmen, Personal-Coaching, Veranstaltungen

    (1) Alle Angaben und Angebote der Radlabor GmbH erfolgen nach bestem Wissen, sind aber in jedem Fall unverbindlich und ohne Gewähr. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nachweisbar geltend gemacht werden kann. Insbesondere aber nicht ausschließlich gilt dies für Haftungsansprüche, auf Grund von Schäden materieller oder nichtmaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung dargebotener Angaben bzw. die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Angaben verursacht wurden. Alle Angaben und Angebote befreien nicht von eigener sorgfältiger Prüfung auf Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

    (2) Informationen und Ratschläge, die ein Nutzer vom Auftragnehmer erhält, begründen keinerlei Gewährleistungen der Radlabor GmbH, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde. Die Radlabor GmbH haftet nur für Schäden, die den Nutzern aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung eines gesetzlichen Vertreters, Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen der Radlabor GmbH entstehen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.

    (3) Die durch die Radlabor GmbH betreuten Sportarten (Mountainbike, Rennrad, Triathlon, Laufen, etc.) können zu höheren körperlichen Belastungen führen und gelten z.T. als Gefahrensportarten. Die Teilnahme an sämtlichen von der Radlabor GmbH empfohlenen und/oder durchgeführten Test- und Trainingsmaßnahmen ist freiwillig. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An allen von der Radlabor GmbH ausgeführten oder initiierten praktischen Übungen, Ausfahrten, Touren und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen sowohl sportlicher, als auch allgemeiner Art, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen eines gesetzlichen Vertreters, Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen der Radlabor GmbH entstehen, übernimmt die Radlabor GmbH keine Haftung. Ebenso wenig haftet die Radlabor GmbH für Schäden oder Verlust von Ausrüstung, Fahrrad oder Gepäck während Veranstaltungen oder beim Transport. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit von der Radlabor GmbH vermittelten Fremdleistungen haftet diese ebenfalls nicht. Für etwaige Unfälle oder Schäden haftet die Radlabor GmbH nur, wenn sie von ihr durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Bei Radausfahrten sind die Teilnehmer verpflichtet einen Helm zu tragen. Eine Haftung durch die Radlabor GmbH ist ausgeschlossen, wenn die Helmpflicht nicht beachtet wird.

    10.2 Haftungsbeschränkung für Online-Dienste

    (1) Die Nutzung von Datenbanken und sonstigen Produkten und Dienstleistungen der Radlabor GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich insbesondere aber nicht ausschließlich auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Datenbanken, Programmen, Internet-Seiten, Newslettern, E-Mails, Dokumenten und sonstigen Daten über das Internet.

    (2) Die Radlabor GmbH weist darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihm erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches der Radlabor GmbH liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag der Radlabor GmbH handeln, von dieser nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt.

    (3) Für die Erreichbarkeit des TTM ist die Radlabor GmbH nicht verantwortlich, sondern der jeweilige Nutzer. Verbindungsprobleme zwischen dem Nutzer, seinem Internet-Provider sowie dem TTM liegen nicht in der Zuständigkeit der Radlabor GmbH. Die Radlabor GmbH haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Verbindungsleitungen zu den Servern auf denen der TTM gehostet wird, bei Stromausfällen, bei Ausfällen infolge Elementarereignissen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich der Radlabor GmbH stehen. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Sämtliche Leistungsdaten und sonstigen Software-Beschreibungen der Trainingsplattform stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar.

    10.3 Gewährleistung & Haftung für Waren

    (1) Für die von der Radlabor GmbH gelieferten Waren übernimmt diese Gewährleistung und Haftung nur in dem Umfang, in dem der jeweilige Hersteller der Waren Gewährleistung und Haftung übernimmt. Weitergehende Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, wenn der Radlabor GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

    (2) Die Gewährleistung für von der Radlabor GmbH gelieferte Waren verjährt mit Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung an den Kunden, es sei denn, die gesetzlichen Regelungen sehen eine längere Gewährleistungszeit vor. Für alle Lieferungen und Leistungen der Radlabor GmbH gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. Zur Erhebung von Gewährleistungsansprüchen sind nur die unmittelbaren Kunden der Radlabor GmbH berechtigt.

    11 Verantwortlichkeit für Minderjährige

    (1) Bei Maßnahmen der Radlabor GmbH (Tests, Training, etc.) obliegt die Führung der Aufsichtspflicht über minderjährige teilnehmende Personen nicht der Radlabor GmbH oder der von ihr beauftragten Erfüllungsgehilfen. Der/Die Erziehungsberechtigte(n) haben dafür Sorge zu tragen, dass bei der Durchführung von Maßnahmen eine ausreichende Anzahl von Begleitpersonen zur Seite steht, und dass diese Begleitpersonen die Führung der Aufsichtspflicht übernehmen.

    (2) Für die Nutzung der Online-Datenbank (TTM) der Radlabor GmbH gilt ergänzend: für den Fall, dass Erziehungsberechtigte die Nutzung der Online-Datenbank durch Minderjährige zulassen, akzeptieren sie ihre Verantwortlichkeit für das Verhalten des Minderjährigen im Internet, die Zugangskontrolle sowie für die Konsequenzen bei einem Missbrauch durch den Minderjährigen.

    12 Warenzeichen-, Marken- und/oder patentrechtlicher Schutz

    (1) Verwendete Bezeichnungen, Markennamen und Abbildungen unterliegen im Allgemeinen einem Warenzeichen-, Marken- und/oder patentrechtlichen Schutz der jeweiligen Besitzer. Eine Wiedergabe entsprechender Begriffe oder Abbildungen auf der Homepage der Radlabor GmbH oder dem Online-Dienst TTM berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass diese Begriffe, Abbildungen, Software, HTML-/Java-/Flash-Quellcodes, Fotos, Videos, Grafiken, Musik und Sounds von jedermann frei nutzbar sind.

    (2) Das Herunterladen und der Gebrauch von urheberrechtlich geschütztem Material, das von der Radlabor GmbH oder von dritter Seite zur Verfügung gestellt wurde, ist dem TTM-Nutzer (Profilinhaber) ausschließlich für den Privatgebrauch erlaubt, soweit dies im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und dieser Geschäftsbedingungen geschieht. Der TTM-Nutzer darf dieses Material jedoch nicht über diesen Rahmen hinaus vervielfältigen, nachbilden, übertragen, vertreiben, veröffentlichen, kommerziell verwerten, auf andere Weise in elektronischer oder anderer Form in ein anderes Datenformat übertragen oder in sonstiger Weise nutzen.

    (3) So weit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die Radlabor GmbH Urheber. Der Nutzer erhält in diesen Fällen das uneingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

    13 Schlussbestimmungen

    (1) Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

    (2) Die Radlabor GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Nutzer nicht zumutbar. Die Radlabor GmbH wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Die Radlabor GmbH wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

    (3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Nutzer alle Erklärungen an die Radlabor GmbH per E-Mail abgeben oder diese per Fax oder Brief an die Radlabor GmbH übermitteln. Die Radlabor GmbH kann Erklärungen gegenüber dem Nutzer per E-Mail oder per Fax oder Brief an die Adressen übermitteln, die der Nutzer als aktuelle Kontaktdaten in seinem TTM-Profil angegeben hat.

    (4) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.

    (5) Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz der Radlabor GmbH.

    (6) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Radlabor GmbH.

    (7) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

    Fassung 1.12.2009

    Radlabor GmbH 
    Heinrich-von-Stephan-Straße 5c
    79100 Freiburg

    info(at)radlabor.de
    www.radlabor.de

    Tel. +49 (0)761 45 87 60 5
    Fax +49 (0)761 45 87 60 59

    AG Freiburg, HRB 701437 
    Geschäftsführer: Dr. Björn Stapelfeldt & Andreas Bruch